Dieses Hygiene-Konzept regelt die Nutzung des Versammlungsraumes des Gebetshauses am Albtrauf (Rechowot e.V.) für Gebetstreffen und gottesdienstliche Versammlungen, sowie für notwendige Gremiensitzungen des Vereins Rechowot e.V. Der Einfachheit halber werden alle drei Formen der Versammlung im Nachfolgenden als Versammlung bezeichnet.
- Das Tragen einer medizinischen Maske bei Versammlungen im Gebetshaus ist verpflichtend. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.
- Der Gemeindegesang ist untersagt.
- Es ist ein grundsätzlicher Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen einzuhalten.
- Im Versammlungsraum stehen die Stühle in einem Mindestabstand von 1,5m nach links, rechts, vorne und hinten.
- Im gleichen Haushalt lebende Familienmitglieder werden nicht getrennt (d.h. es werden spezielle 2er, 3er und 4 er Stuhlgruppen vorbereitet)
- Die Teilnehmerzahl wird entsprechend der gegebenen Regeln ordnungsgemäß eingeschränkt. Sofern es auf Grund der erwarteten Besucherzahlen zur Auslastung der räumlichen Kapazitäten kommen könnte, ist eine vorherige (und vom Veranstalter bestätigte) Anmeldung notwendig. Über die Notwendigkeit einer Anmeldung informieren wir auf der Homepage, sowie über unseren Newsletter.
- Sonstige Hinweise und Hygiene-Regeln:
- Für das Bewegen im Versammlungsraum werden Einbahnwege markiert, um Begegnungen beim Laufen zu vermeiden.
- Der Versammlungsraum verfügt über 2 Türen. Eine wird zum Ausgang und die andere zum Eingang erklärt und das entsprechend ausgeschildert.
- Im Eingangsbereich dürfen sich nicht mehr als 3 Personen gleichzeitig aufhalten, der Mindestabstand von 1,5m ist einzuhalten.
- Für jede Versammlung ist ein Verantwortlicher definiert, der für die Einhaltung der Regeln sorgt. Seinen Anweisungen Folge zu leisten ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Versammlungen.
- Mitarbeiter reinigen die Räumlichkeiten ggf. auch während der Versammlungen. Dabei werden insbesondere Türklinken, Fenstergriffe und Lichtschalter desinfiziert.
Die Reinigung von Flächen, Gebrauchsgegenständen und Toiletten mit desinfizierenden Mitteln erfolgt nach jeder Versammlung. - Der Versammlungsraum (sowie die anderen Räume des Gebetshauses) verfügt über ein dauerhaft laufendes Be- und Entlüftungssystem.
- Es stehen in ausreichendem Maße Flüssigseifen, und Gäste-Handtücher und auch Desinfektionsspender zur Verfügung, zu deren regelmäßiger Nutzung ermuntert wird.
Die Gäste-Handtücher werden nach einmaliger Nutzung in bereitstehende Behälter abgeworfen. Ein Desinfektionsspender für die Händedesinfektion steht im Eingangsbereich bereit. - Verwendete Technik wird nach Ende des Gottesdienstes sorgfältig desinfiziert oder mit entsprechenden Einmal-Abdeckungen verwendet, die nach der Nutzung ersetzt werden .
- Personen, die sog. „Risikogruppen“ angehören (also Menschen mit Vorerkrankungen oder Hochbetagten) wird nahegelegt, in Eigenverantwortung eine verantwortliche Risikoabwägung vorzunehmen und ggf. unsere Online-Angebote zu nutzen.
- Auf gemeinsames Essen wird verzichtet, solange Gaststätten geschlossen sind.
- Segnungen und Gebete nach der Versammlung finden nur unter den o.g. Hygieneregeln statt.
- Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder die erkennbare (auch leichte) Erkältungssymptome haben bleiben zuhause und nutzen unsere Online-Angebote.
- Für die Nutzung anderer Räume des Gebetshauses gelten die o.g. Regeln. Diese dürfen von maximal 2 bis 3 Personen gleichzeitig genutzt werden.
Hülben, 23.01.2021